In dem seit fast 4 Jahren andauerten Tarifkonflikt zwischen der Vereinten Dienstleistungs-gewerkschaft ver.di und der Vereinigung der Arbeitgeberverbände Verkehrsgewerbe Rheinland-Pfalz (VAV) über höhere Löhne und verbesserte Arbeitsbedingungen für das Fahrpersonal zeichnet sich für die nächsten Tage eine endgültige Befriedung ab.
Nach einem harten und zähen Ringen zwischen den Sozialpartner ist es Ende September 2022 gelungen, dass der neue Manteltarifvertrag gewerbliche Arbeitnehmer Verkehrsgewerbe Rheinland-Pfalz doch noch am 1. Oktober 2022 in Kraft getreten ist. Das Inkrafttreten stand lange auf der Kippe, da die vom Land Rheinland-Pfalz in Aussicht gestellten Ausgleichszahlungen noch nicht geleistet waren, und sich die Arbeitgeberseite eigens für diesen Fall vor dem eigentlichen Inkrafttreten des Manteltarifwerks ein Sonderkündigungsrecht hatte einräumen lassen. In schwierigen Verhandlungen konnte die VAV mit ver.di allerdings dann doch noch eine Lösung finden, die das Inkrafttreten des neuen Manteltarifvertrags sicherstellt, gleichzeitig aber auch die Notwendigkeit berücksichtigt hat, dass die ÖPNV-Unternehmen zur Zahlung der Mehrbelastungen aus dem neuen Tarifwerk durch die öffentliche Hand zunächst finanziell ausgestattet werden müssen. „Die mit ver.di gefundene Lösung stellt einen guten Kompromiss dar. Die Signale, die uns aus dem Mobilitätsministerium erreichen, stimmen uns froh, dass die letzten Fragen bzgl. der Ausgleichszahlungen kurzfristig geklärt werden können, so dass dann das neue Manteltarifwerk auch tatsächlich vollumfänglich in den Betrieben angewendet werden kann, und die Beschäftigten in den Genuss der mit ver.di ausgehandelten materiellen Verbesserungen kommen“, so RA Heiko Nagel, Geschäftsführer von MOLO e.V. „Augenscheinlich geht es nur noch um ein paar Formalien, bis das Land Rheinland-Pfalz wie versprochen die Ausgleichszahlungen an die Verbünde zur Weiterreichung an die ÖPNV-Unternehmen tatsächlich anstößt“, ist auch der MOLO-Geschäftsführerkollege Guido Borning überzeugt, dass noch vor Weihnachten der jahreslange „Spuk“ ein Ende findet.
Auf völliges Unverständnis stößt es deshalb bei den beiden Geschäftsführern, dass ver.di in Person seines Verhandlungsführers erneut „zündelt“, in dem über die sozialen Medien unredliche und zum Teil auch falsche Behauptungen gemacht werden, um die Fahrer erneut „heiß zu machen“. „Das seit Jahren lodernde Feuer ist doch fast erloschen. Warum schürt ver.di erneut die langsam ausgehende Glut“, hadert Nagel mit dem Vorgehen der Gewerkschaft. „Jetzt, wo die letzten Funken dabei sind, zu erlöschen, ist es brandgefährlich, erneut zu zündeln“, pflichtet Borning seinem Kollegen bei.
Ver.di scheint aus der Vergangenheit nicht gelernt zu haben. Der gesamte Tarifkonflikt war geprägt von Falschbehauptungen und einem unredlichen Agieren der Gewerkschaft. Dies hat wesentliche mit dazu beigetragen, dass sich der Konflikt über die letzten 4 Jahren immer wieder derart zugespitzt hat, dass es zu flächendeckenden Streiks etc. gekommen ist und durch die geschürten hohen Erwartungshaltungen bei der Fahrerschaft über eine so lange Zeit keine Lösung gefunden werden konnte.
Gestern hat ver.di erneut durch Aufrufe in den sozialen Medien Erwartungshaltungen geschürt, die in der Form wohl nicht erfüllbar sein dürften. So kolportiert ver.di, dass die Rechtsgrundlage für die Ausgleichszahlungen gegeben sei. Dem ist nicht so. Diese befindet sich derzeit in der finalen Ressortabstimmung, und das Mobilitätsministerium „erwartet bis Ende dieses Monats die Rückmeldungen aus den zu beteiligenden Häusern“. Damit ist allerdings nicht gesichert, dass die geänderte Förderrichtlinie „in den kommenden Tagen durch ist“, sprich auch tatsächlich in Kraft treten kann. Auf absolutes Befremden bei den Unternehmen stößt der Hinweis von ver.di, dass „das Geld am 30.11. auf dem Konto der Fahrer sein muss“, wenn das Land die Ausgleichszahlungen bis zu diesem Stichtag an die Verbünde angewiesen hat. Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit wird es in vielen Betrieben schlichtweg nicht möglich sein, dass insbesondere das höhere Weihnachtsgeld zum 30.11. im Portmonee ist“. In vielen Betrieben laufen aktuell oder in den nächsten Tagen die monatlichen Abrechnungen. Insofern können die Ausgleichszahlungen vom Land, sollten sie tatsächlich irgendwann zwischen dem 25. und 30.11. an die Verbünde zur Auszahlung gebracht werden, aufgrund der betrieblichen Abläufe nicht mehr berücksichtigt werden. Ungeachtet hiervon gibt es keine Rechtsgrundlage dafür, dass die Mitarbeiter Geld am 30.11. auf dem Konto haben müssen. „Hier macht ver.di die Mitarbeiter ganz bewusst wieder unnötig heiß“, verweist Nagel auf die mit der Gewerkschaft vereinbarte Regelung im Manteltarifwerk, wonach „das monatliche Arbeitsentgelt dem Arbeitnehmer aus dem jeweiligen Abrechnungsmonat spätestens zum 15. des Folgemonats zur Auszahlung zu bringen ist“. „Ver.di verlagert den Konflikt jetzt auf die Ebene Mitarbeiter – Unternehmen“, zeigt sich Borning nicht gewillt, den Streit mit der Gewerkschaft in den Betrieben weiterzuführen. Hierzu wird es aber laut ver.di kommen, wenn die Mitarbeiter nicht bis zum 30.11. das „zugesicherte Weihnachtsgeld im Portmonee haben“.
„Unsere Unternehmen werden selbstverständlich ihren tarifvertraglichen Verpflichtungen vollumfänglich nachkommen, sprich nach Fälligkeit aller noch offenen Ansprüche diese zum 1. Oktober vollständig erfüllen. Hierzu muss allerdings erstens das Land die Ausgleichszahlungen an die 4 Verkehrsverbünde angestoßen haben und zweitens die betrieblichen Zahlungsläufe berücksichtigt werden. So wurde es mit ver.di vereinbart, und hieran werden sich unsere Unternehmen auch halten!“, sehen Borning und Nagel weiterhin keinen Anlass zu dem Aktionismus der Gewerkschaft.
MOLO – Mobilität & Logistik Rheinland-Pfalz e.V. ist der Dachverband der rheinland-pfälzischen Verkehrs-, Transport- und Logistikbranche. Der Dachverband bündelt die Interessen der beiden Mitgliederverbände VDV Rheinland e.V. und VVRP Rheinhessen-Pfalz e.V., die wiederum ca. 1400 Unternehmen aus den Bereichen Güterkraftverkehr, Möbeltransport, Kraftomnibusverkehr und Taxi-Mietwagenverkehr vertreten.