Mindestbeförderungsentgelte auch in Rheinland-Pfalz notwendig
Der Dachverband der rheinland-pfälzischen Mobilitätsunternehmer MOLO fordert die Einführung von Mindestbeförderungsentgelten für Mietwagenverkehre in den rheinland-pfälzischen Großstädten. Hintergrund sind aktuelle Entwicklungen in deutschen Metropolen wie Köln und München, die entsprechende Regelungen bereits beschlossen haben, um faire Wettbewerbsbedingungen im Personenbeförderungsmarkt sicherzustellen.
„Die Entscheidungen in Köln und München zeigen klar, dass der Handlungsdruck erkannt wurde und Kommunen bereit sind, Verantwortung zu übernehmen. Diese Entwicklung muss jetzt auch in Rheinland-Pfalz aufgegriffen werden“, erklärt Guido Borning, Geschäftsführer von MOLO. Besonders betroffen sind Städte wie Mainz im Rhein-Main-Gebiet, Ludwigshafen sowie Trier. Hier sieht der Verband seit längerem die Notwendigkeit, Mindestbeförderungsentgelte einzuführen, um unfaire Wettbewerbspraktiken einzudämmen.
„Wir setzen uns bereits seit geraumer Zeit dafür ein, dass entsprechende Regelungen in Ludwigshafen, Mainz und Trier umgesetzt werden. Mindestbeförderungsentgelte sind ein entscheidender Schritt, um Wettbewerbsverzerrungen durch Dumpingpreise zu verhindern und gleiche Rahmenbedingungen zu schaffen“, so Borning weiter.
Der Verband betont die besondere Rolle des Taxigewerbes als unverzichtbarer Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs. Taxis unterliegen festen Tarifen, einer gesetzlichen Beförderungspflicht sowie einer Betriebspflicht – und das rund um die Uhr, an sieben Tagen in der Woche. Diese Verpflichtungen gewährleisten eine verlässliche Grundversorgung der Bevölkerung.
Demgegenüber stehen über Plattformen wie Uber vermittelte Mietwagenverkehre, die diesen Verpflichtungen nicht unterliegen. „Hier entsteht ein strukturell unfairer Wettbewerb. Mietwagenverkehre werden über digitale Plattformen so organisiert, dass sie in direkter Konkurrenz zum Taxi stehen, ohne denselben regulatorischen Rahmen einzuhalten. Das ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel“, betont Heiko Nagel, MOLO-Geschäftsführerkollege.
Grundlage für kommunales Handeln bietet das reformierte Personenbeförderungsgesetz (PBefG), das seit 2021 ausdrücklich die Möglichkeit vorsieht, Mindestbeförderungsentgelte festzulegen, um ein sogenanntes „Level Playing Field“ zu schaffen. Neben der Einführung von Mindestbeförderungsentgelten fordert der Verband auch eine konsequente Anwendung und Prüfung genehmigungsrechtlicher Verfahren. Ziel müsse es sein, Fehlentwicklungen im Markt frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.
„Es geht nicht darum, Innovation zu verhindern, sondern darum, faire und rechtssichere Bedingungen für alle Marktteilnehmer zu gewährleisten. Nur so kann die Funktionsfähigkeit des gesamten Verkehrsangebots langfristig gesichert werden“, so Borning und Nagel abschließend.
Der Mobilitäts- und Logistikverband MOLO wird sich weiterhin aktiv dafür einsetzen, dass entsprechende Regelungen zeitnah auch in den rheinland-pfälzischen Städten umgesetzt werden.
MOLO – Mobilität & Logistik Rheinland-Pfalz e.V. ist der Dachverband der rheinland-pfälzischen Verkehrs-, Transport- und Logistikbranche. Der Dachverband bündelt die Interessen der beiden Mitgliederverbände VDV Rheinland e.V. und VVRP Rheinhessen-Pfalz e.V., die wiederum ca. 1400 Unternehmen aus den Bereichen Güterkraftverkehr, Möbeltransport, Kraftomnibusverkehr und Taxi-Mietwagenverkehr vertreten.