Das Ende der Maskenpflicht im ÖPNV beendet auch Ausnahmeregelungen vom Vermummungsverbot für Taxi- und Mietwagenfahrer*innen und stößt dabei auf massive Kritik. „Wenn Taxifahrer*innen Maske tragen wollen, um sich und ihre Fahrgäste zu schützen, dann sollen sie das auch freiwillig weiter dürfen. Es braucht eine Klarstellung. Es ist absurd: Wir fahren Menschen zur Dialyse und Bestrahlung, die sind hoch gefährdet. Und dann darf der/die Fahrer*in keine Maske tragen? Das kann man doch niemandem erklären“, kritisierte Michael Oppermann. Geschäftsführer des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen.
Die Auslegung des Vermummungsverbots war schon während der Corona-Pandemie strittig. Da die Taxifahrer*innen als Teil des ÖPNV aber einer Maskenpflicht unterlagen, konnte die Maske nicht als Verstoß gegen das Vermummungsverbot angesehen werden. Nunmehr entfällt die Verpflichtung und damit gilt erneut das Vermummungsverbot aus Paragraf 23 Absatz 4 StVO. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen argumentiert: Die Identität von Taxifahrer*innen lässt sich auch mit freiwillig getragener Maske problemlos feststellen, weil Fahrer*innen und Autos registriert sind. Nach dem Wegfall der Maskenpflicht sollte ein freiwilliges Tragen möglich bleiben und rechtliche Klarheit hergestellt werden.
Der Dachverband des rheinland-pfälzischen Mobilitätsgewerbes MOLO e.V. unterstützt die Forderung: „Die Taxi- und Mietwagenunternehmen und ihr Fahrpersonal leisten auch heute noch unter schwierigsten Umständen ihren Beitrag zu der Aufrechterhaltung der Mobilitäts- und Gesundheitsversorgung. Insbesondere bei den wichtigen und lebensnotwendigen Krankenfahrten ist unsere Branche unverzichtbar. Dabei sind die Fahrer*innen auch bei größtmöglicher Hygiene-Sorgfalt einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt, da Sicherheitsabstände insbesondre in den Taxis und Mietwagen schlicht nicht einzuhalten sind“, so Heiko Nagel, Geschäftsführer von MOLO e.V. Sein Geschäftsführerkollege Guido Borning ergänzt, dass dadurch nicht nur das Fahrpersonal, sondern bei einer unter Umständen unerkannten Infektion auch die Fahrgäste gefährdet sind, bei chronisch Kranken und der Hochrisikogruppe ausgerechnet also diejenigen Menschen mit dem höchsten Risiko.
„Aufgrund des Risikos einer Infektion besonders gefährdeter Patientengruppen muss klargestellt werden, dass das Fahrpersonal, welches Krankenfahrten im Taxi- und Mietwagengewerbe durchführt, von dem Vermummungsverbot gemäß § 23 Abs. 4 StVO ausgenommen wird“, betonen die Branchenvertreter Nagel und Borning.
MOLO – Mobilität & Logistik Rheinland-Pfalz e.V. ist der Dachverband der rheinland-pfälzischen Verkehrs-, Transport- und Logistikbranche. Der Dachverband bündelt die Interessen der beiden Mitgliederverbände VDV Rheinland e.V. und VVRP Rheinhessen-Pfalz e.V., die wiederum ca. 1400 Unternehmen aus den Bereichen Güterkraftverkehr, Möbeltransport, Kraftomnibusverkehr und Taxi-Mietwagenverkehr vertreten.