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Arbeitsbedingungen für Lkw-Fahrpersonal an Laderampen häufig inakzeptabel

Mainz den 30.08.2022 – BGL fordert verbindlichen Zugang zu Sanitär- und Pausenräumen durch Änderung der Arbeitsstättenverordnung

An vielen Laderampen ist die Situation für die Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer immer noch
unbefriedigend. Zwar haben die gemeinsamen Bemühungen und Best Practice Beispiele
mit Handel, Industrie und Politik durchaus Wirkung gezeigt, etwa bei der
Konzeptionierung von Logistikneubauten. Dennoch wird in der täglichen Praxis dem
Fahrpersonal vielfach der Zugang zu Sanitärräumen sowie zu betrieblichen Pausen- und
Aufenthaltsräumen verweigert. Dies ist besonders während langer Wartezeiten bei der
Abfertigung schlichtweg inakzeptabel und inhuman.


Der BGL fordert daher eine verbindliche Sicherstellung des Zugangs zu Sanitär- und
Sozialräumen für alle Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer an den Be- und Ladestellen der
Warenempfänger und -versender. Er schlägt hierfür eine Änderung der Verordnung über
Arbeitsstätten vor, die verbindlich festlegt, dass die dortigen Bestimmungen zu Sanitär- und
Sozialräumen auch die (Mit-)Benutzung durch Fremdpersonal einschließen.


„Ein per Gesetz verbindlich geregelter Zugang zu Sanitär- und Pausenräumen für alle Lkw-
Fahrerinnen und -Fahrer an den Rampen ist nicht zuletzt angesichts des akuten Fahrermangels
unumgänglich“, so BGL-Vorstandsprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt.

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